· Fachbeitrag · HNO
Abrechnung eines aufwendigen Riechtests
| Von einem unserer Leser wird gefragt, wie die relativ aufwendige Untersuchung mit erweiterten Testbatterien (zum Beispiel ein „erweiterter Sniffin-Test“) abgerechnet werden kann? |
Hierfür kann leider nur mit Nr. 825 GOÄ abgerechnet werden. Der gegenüber der weniger aufwendigen Standardtestung erhöhte Aufwand kann nur beim Steigerungsfaktor (bis 3,5-fach) berücksichtigt werden.
Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 20 | ID 37707760