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  • 06.12.2024 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung

    Wie sind Ästhetikbehandlungen zu vereinbaren?

    | Frage: „Da laut Urteil des Bundesgerichtshofs auch keine Ästhetik-behandlungen mehr pauschal berechnet werden dürfen (CB 10/2024, Seite 16), hätte ich die Frage, wie man diese Behandlungen genau in Rechnung stellen soll. Denn vorher weiß man ja gar nicht, wie oft man z. B. bei einer Botulinumtoxin- oder Filler-Behandlung einspritzen muss, d. h. man kann die Anzahl der Injektion nie festlegen, um dem Patienten vorab den genauen Preis mitteilen zu können, wie es bei einem IGeL-Vertrag notwendig wäre. Was schlagen Sie vor?“ |