· Fachbeitrag · Innere Medizin
Chromoendoskopie
| Ein Leser fragte, wie eine Chromoendoskopie des oberen oder unteren Gastrointestinaltrakts berechnet werden kann. Soll man den Steigerungsfaktor erhöhen, eine Analogabrechnung der Endoskopie vornehmen oder nur eine zusätzliche Ziffer analog abrechnen (zum Beispiel Nr. 4816 GOÄ - histologische Schnellschnittuntersuchung)? |
Farbstoffeinbringung extra abrechnen
Wir empfehlen, die Farbstoffeinbringung zusätzlich mit der Nr. 370 GOÄ (KM-Einbringung) analog zu berechnen. Diese kann gegebenenfalls mit einem höherem Faktor berechnet werden (bis 3,5-fach) - zum Beispiel wenn mehrfache Einbringungen in unterschiedlichen Bezirken erforderlich sind.
Analogabrechnung der Endoskopieleistung nicht zu empfehlen
§ 4 Abs. 2a GOÄ verbietet die eigenständige Berechnung von „besonderen Ausführungen“ einer Leistung (sogenanntes Zielleistungsprinzip) und § 6 Abs. 2 GOÄ setzt für eine Analogabrechnung die „Selbstständigkeit“ der Leistung voraus. Da in erster Linie der Leistungstext der GOÄ entscheidend ist und auch eine Chromoendoskopie unter die Leistungsbeschreibungen der Endoskopieziffern in der GOÄ passt, raten wir von einer Analogabrechnung der Endoskopieleistung ab.
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