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  • · Fachbeitrag · Innere Medizin

    Die Abrechnung eines Dreikammer-Schrittmachers

    | Ein Leser fragt an, mit welchen GOÄ-Ziffern ein biventrikulärer Dreikammer-Schrittmacher abzurechnen sei. Wir stellen das Prinzip dar. |

     

    Da die Nr. 3095 GOÄ (Schrittmacher-Erstimplantation) nicht nach der Art des eingebrachten Schrittmachers unterscheidet, gehen wir von dieser Ziffer aus. Im Leistungsinhalt der Nr. 3095 ist das Einbringen einer zusätzlichen Elektrode in den rechten Vorhof (Zweikammer-System) nicht eingeschlossen. Dafür kann Nr. 656 GOÄ analog herangezogen werden. Messung und Stimulation über die rechtsatriale Elektrode können bei elektrophysiologischen Untersuchungen (Ablation) mit der Nr. 828 analog berechnet werden, je einmal für die Messungen und Stimulationen.

     

    Die beim Dreikammersystem zusätzlich eingebrachte Elektrode im Bereich des Koronarsinus kann in der Abrechnung gleichermaßen behandelt werden (Nr. 656 analog). Für Messungen und Stimulationen können wiederum je einmal Nr. 828 analog abgerechnet werden. Eine angiographische Darstellung des Sinus coronarius führt zur Berechnung der Nr. 5329 GOÄ.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 20 | ID 36937310