02.03.2016 · Fachbeitrag · Innere Medizin
Endowasher nicht eigenständig berechenbar
| Ist bei einer Endoskopie der Einsatz eines Endowashers notwendig, ist das leider keine eigenständig berechenbare Leistung. Der Endowasher dient nur zur Durchführung der Endoskopie – dies stellt aber gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ nur eine „besondere Ausführung“ der abzurechnenden Endoskopie dar. |
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