· Fachbeitrag · Intensivmedizin
Nr. 435 auch bei Behandlung durch mehrere Ärzte nur einmal berechnungsfähig
Wenn auf der Intensivstation nicht ein Arzt - gegebenenfalls unter Hinzuziehung anderer Ärzte - die Patienten betreut, sondern mehrere Ärzte die Patienten „gleichberechtigt“ behandeln, kann Nr. 435 GOÄ trotzdem nur einmal berechnet werden. Man sollte sich darüber verständigen, wer beim jeweiligen Patienten die Nr. 435 berechnet und ob man gegebenenfalls im Innenverhältnis eine Aufteilung vornimmt. Neben der Nr. 435 nicht ausgeschlossene Leistungen werden von dem Arzt berechnet, der sie erbracht hat.
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 20 | ID 29847990