· Nachricht · Intensivmedizin
Wie ist eine zweitägige Behandlung mit Kühlkatheter auf der Intensivstation abzurechnen?
| FRAGE: „ Ein Patient hat nach erfolgreicher Reanimation einen Kühlkatheter gelegt bekommen. Auf der Intensivstation wird die Kühlung über zwei Tage weitergeführt. Gibt es für die Behandlung mit Kühlkatheter eine GOÄ-Ziffer? Oder ist nur das Legen des Katheters berechnungsfähig?“ |
Antwort: Zunächst ist das Legen eines intravaskulären Katheters nach Nr. 260 GOÄ berechnungsfähig, sofern dies vor Verlegung auf die Intensivstation erfolgt. Während der intensivmedizinischen Behandlung ist diese Leistung mit Nr. 435 GOÄ für die intensivmedizinische Überwachung abgegolten. Die kontrollierte Überwachung und Weiterführung der Hypothermie kann unserer Ansicht nach mit Nr. 481 GOÄ (kontrollierte Hypothermie während der Narkose) analog für jeden Behandlungstag (24 h) einmal berechnet werden.