· Nachricht · Kardiologie
Chefarztambulanz hat keine Kassenzulassung ‒ wie wird die Behandlung von Privatpatienten zum Basistarif abgerechnet?
| FRAGE: „Wie wird die Behandlung von Privatpatienten zum Basistarif abgerechnet, wenn die Chefarztambulanz keine Kassenzulassung hat? Die Versicherung eines Patienten weigert sich, unsere Rechnung zum Basistarif zu bezahlen.“ |
Antwort: Basistarifversicherte unterliegen dem Sicherstellungsauftrag nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Der Leistungsumfang, der versichert ist, richtet sich also nach der in der kassenärztlichen Versorgung vorhandenen Leistungspalette. Ausdrücklich ist die Erstattung bei Ärzten bzw. Krankenhausambulanzen ohne Kassenzulassung nicht möglich. In den Fällen in denen ein nach dem Basistarif versicherter Patient trotzdem in ihrer Ambulanz behandelt werden möchte, sollte eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten über Selbstzahlerleistungen nach der GOÄ getroffen werden.