· Nachricht · Kardiologie
Kardioversion mit Monitorüberwachung ‒ wie abrechnen?
| FRAGE: „Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es für die Kardioversion mit anschließender Monitorüberwachung?“ |
Antwort: Die Kardioversion kann nach Nr. 430 GOÄ (Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens) berechnet werden. Die anschließende Monitorüberwachung ist mit Nr. 650 GOÄ (Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle ‒ gegebenenfalls als Notfall-EKG) berechnungsfähig. Voraussetzung ist, dass auch ein Ausdruck zur Dokumentation erfolgt.
Quelle: Ausgabe 12 / 2022 | Seite 1 | ID 48629015