· Nachricht · Kardiologie
Was kann bei Privatpatienten für die ambulante Entfernung eines Eventrecorders abgerechnet werden?
| FRAGE: „Bei einem Privatpatienten haben wir einen Eventrecorder (ambulant) entfernt. Welche GOÄ-Ziffern schlagen Sie zur Abrechnung vor?“ |
Antwort: Für die Entfernung eines implantierten Eventrecorders bietet sich die Nr. 3096 GOÄ (Schrittmacher-Aggregatwechsel) analog an. Diese Leistung wird ebenso wie Nr. 631 GOÄ auch für die Implantation als Analogbewertung empfohlen. Die Bewertung beider Leistungen ist mit 1.110 Punkten identisch. Da der Aufwand bei der Explantation des Eventrecorders niedriger anzusetzen ist, empfiehlt es sich deshalb, für Nr. 3096 GOÄ einen moderaten Steigerungssatz anzusetzen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 2 | ID 49759411