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  • · Fachbeitrag · Kardiologie

    Wie ist die Rekanalisation von Koronararterien mittels „Shockwave-Methode“ abzurechnen?

    | FRAGE: „Mit welcher GOÄ-Ziffer kann ich die Rekanalisation von Koronararterien mittels Shockwave-Methode abrechnen?“ |

     

    Antwort: Die Rekanalisation von Koronararterien nach der Shockwave-Methode (transluminale Lithotripsie) ist nach Nr. 5348 GOÄ berechnungsfähig! Die Leistungslegende beschreibt keine besondere Methode, sondern lediglich die transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien. Daher erübrigt sich bei der Shockwave-Methode eine Analogbewertung.

     

    PRAXISTIPP | Wird mehr als eine Koronararterie behandelt, kann zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 5349 GOÄ abgerechnet werden.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2023 | Seite 1 | ID 49190298