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  • · Nachricht · Kinderheilkunde

    Ist Nr. 716 GOÄ analog für die Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem bereits elfjährigen Kind ansatzfähig?

    | FRAGE: „Bei einem elfjährigen Kind wird im Rahmen der Kindervorsorgeuntersuchung nach Nr. 26 GOÄ eine Prüfung der funktionellen Entwicklung durchgeführt. Kann hierfür die Nr. 716 GOÄ analog herangezogen werden? Oder gibt es hier alternativ für diese Leistung eine Ziffer?“ |

     

    Antwort: Sofern bei einem 11-jährigen Kind eine nachweisliche Entwicklungsverzögerung vorliegt, kann Ziffer 716 auch im Original zum Ansatz kommen und nicht als analoge Bewertung. Denn es ist davon auszugehen, dass hier nicht ein von der Leistungslegende abweichender Leistungsinhalt vorliegt und, wie in der Leistungslegende beschrieben, auch standardisierte Methoden angewendet werden.

    Quelle: ID 50219953