· Nachricht · Kostenerstattung
PKV-Ombudsmann: auffällig viele Beschwerden über Abrechnung von PCR-Tests als Wahlleistung
| Im Jahr 2021 haben sich auffällig viele privat versicherte Patienten über die Abrechnung von PCR-Tests als Wahlleistung beschwert: Etwa jede fünfte Beschwerde über Gebührenstreitigkeiten (18 Prozent) betraf dieses Thema. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2021 des PKV-Ombudsmanns hervor (online unter iww.de/s6144 ). |
MERKE | Der PKV-Ombudsmann ist eine kostenfreie Beschwerdeinstanz für privat versicherte Patienten, die Differenzen mit ihrem Krankenversicherer, z. B. über die Erstattung von Leistungen, haben. Der Bericht sieht die Abrechnung von PCR-Tests als Wahlleistungen grundsätzlich als unzulässig an, weil sie im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes mit einem Zusatzentgelt finanziert werden. |
Wichtig | Im CB wird die Auffassung vertreten, dass PCR-Tests unter bestimmten Voraussetzungen als Wahlleistungen berechnet werden dürfen. Welche das sind, lesen Sie in CB 07/2021, Seite 3 und CB 10/2021, Seite 3.