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  • · Nachricht · Laborleistungen

    Labor fremdvergeben ‒ ist die Blutgasanalyse als POCT-Leistung berechnungsfähig?

    | FRAGE: „Dürfen Chefärzte die Blutgasanalyse als POCT-(Point-of-Care-Testing-)Leistungen abrechnen, auch wenn das Labor fremdvergeben ist und die Geräte von dem Fremdlabor gewartet werden?“ |

     

    Antwort: Sofern das gesamte Labor fremdvergeben ist, besteht nach unserer Ansicht keine Abrechnungsmöglichkeit für den Chefarzt. Die Vertragskonditionen zwischen Klinik und Fremdlabor sind hier maßgebend. Sofern allerdings vertraglich die Möglichkeit eingeräumt wird, POCT-Leistungen ausdrücklich unter Aufsicht und fachlicher Weisung des Chefarztes zu erbringen und als eigene Leistung abzurechnen, wäre dies möglich. Ansonsten besteht die Gefahr einer Doppelabrechnung. Dies müsste vorab mit dem Fremdlabor geklärt und vereinbart werden.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2022 | Seite 1 | ID 47898873