· Nachricht · Labormedizin
Ist neben der Blutgasanalyse die Blutentnahme berechnungsfähig?
| FRAGE: „Für die Blutgasanalyse ist eine Blutentnahme erforderlich. Je nach Indikation und Fragestellung kann die Blutprobe arteriell, venös oder kapillär gewonnen werden. Ist es möglich, neben den jeweiligen Laborleistungen (z. B. Nrn. 3710, 3556 GOÄ) auch die Blutentnahme (z. B. Nrn. 250 oder 251 GOÄ) abzurechnen?“ |
Antwort: Grundsätzlich kann bei Laborleistungen stets auch die Blutentnahme berechnet werden. Auch die allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt M GOÄ Satz 1 und 4 weisen darauf hin (s. u.). Die Blutentnahme ist nicht als Leistungsinhalt einer Laborleistung erwähnt. Blutentnahmen nach den Nrn. 250, 250a, 251 sowie 262 GOÄ sind also prinzipiell zu berechnen, ebenso auch andere Formen der Materialgewinnung (z. B. Abstriche).
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