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Eintrag in den Nachsorgekalender separat berechnungsfähig?
| FRAGE: „ Bei einer Patientin fand eine Tumornachsorge statt. Kann der Eintrag (Untersuchungen, nächste Nachsorge) in den Nachsorgekalender separat abgerechnet werden (z. B. Nrn. 70 oder 78 GOÄ)?“ |
ANTWORT: Ein Kalendereintrag ist nicht gleichzusetzen mit einer kurzen Bescheinigung nach Nr. 70 GOÄ. Im o. g. Fall ist der Eintrag in den Nachsorgekalender Bestandteil der erbrachten Untersuchungsleistungen. Ebenso wenig kann nach unserer Auffassung ein Nachsorgeplan gemäß Nr. 78 GOÄ berechnet werden. Ein schriftlicher Nachsorgeplan ist grundsätzlich nur einmal abrechenbar. Nur wenn wesentliche Änderungen des Nachsorgeplans erforderlich sind, kann eine Mehrfachberechnung erfolgen. Ein Eintrag in einen vorher ausgestellten Plan erfüllt den Leistungsinhalt der Ziffer keinesfalls.