· Fachbeitrag · Leserforum
GOÄ: Anlage einer Insulinpumpe und eines CGM-Systems
| FRAGE: Hätten Sie einen Vorschlag zur Abrechnung der Anlage und Überwachung der klassischen Insulinpumpe (mit Schlauch) und des Systems zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-System) (ohne Schlauch)? |
Antwort: Für die Anlage einer externen Insulinpumpe ist Nr. 784 GOÄ (Erstanlage externe Medikamentenpumpe) berechnungsfähig. Für die Abrechnung der Anlage eines CGM-Systems zur Patientenanwendung sind uns noch keine Abrechnungsempfehlungen (z. B. von Ärztekammern) bekannt. Für das Legen des Messkatheters wären folgende Ziffern aus unserer Sicht denkbar:
- Lokalanästhesie: Nr. 490 GOÄ
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