· Fachbeitrag · Leserforum GOÄ
Routinescreening auf HIV, Hepatitis, MRSA etc. privat abrechnen?
| FRAGE: „ In unserer Klinik ist es üblich, dass vor einem Eingriff bei den Patienten eine Laboruntersuchung bzgl. HIV und Hepatitis vorgenommen wird, falls sich ein Mitarbeiter verletzen sollte. Der Patient wird dementsprechend auch aufgeklärt. Nun weigern sich die Kostenträger zunehmend, diese Kosten zu übernehmen. Müssen wir dies akzeptieren?“ |
Antwort: Der Versicherungsschutz in der PKV erstreckt sich auf die medizinisch notwendige Heilbehandlung eines Patienten. Da die von Ihnen beschriebenen Laborleistungen auch primär dem Schutz des Krankenhauspersonals vor Infektionen dienen, und nicht der eigentlichen Behandlung des Patienten, ist es nicht verwunderlich, dass eine Kostenerstattung im Rahmen der ärztlichen Wahlleistungen abgelehnt wird. Da diese Leistungen sich nicht von den Laborleistungen beim gleichen Prozedere bei GKV Patienten unterscheiden, sind sie auch nach unserer Auffassung den allgemeinen Krankenhausleistungen zuzuordnen und nicht als Wahlleistung gesondert berechnungsfähig. Gleiches gilt im Übrigen auch für das in vielen Kliniken mittlerweile durchgeführte Eingangsscreening auf MRSA.