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  • · Fachbeitrag · Leserforum GOÄ

    Wie viel Anwesenheit bedarf es für das „persönliche Gepräge“?

    | FRAGE: Unser Chef (Anästhesist) möchte wissen, wie oft er auf seiner Intensivstation auftauchen muss (1x/Wo. oder tgl. o.ä.?) bzw. ob er dies delegieren kann. Reicht es, wenn sein ständiger Vertreter dies zum größten Teil übernimmt? |

     

    Antwort: Hierzu gibt u. a. die Kommentierung des Deutschen Ärzteverlags (Kommentar Brück) einen brauchbaren Hinweis:

     

    „Für die Berechnung der Nr. 435 durch den behandelnden Arzt ist es unerheblich, dass ‒ von Visiten, klinischen Untersuchungen etc. abgesehen ‒ Teile der intensivmedizinischen Behandlungsleistung in seinem Auftrag und unter seiner Aufsicht von speziell ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden.“

     

    Gleiches kann natürlich auch für Ziffer 437 GOÄ gelten! Grundsätzlich sind diese Leistungen also auch an nachgeordnete Ärzte delegierbar. Wie jedoch bei allen ärztlichen Wahlleistungen, sollten sich diese von Regelleistungen auf der Intensivstation dennoch nachweisbar unterscheiden, indem durch regelmäßige eigene dokumentierte Untersuchungen des Chefarztes und regelmäßige Visiten und Rücksprachen mit den nachgeordneten Ärzten das „persönliche Gepräge“ der Behandlung, wie häufig in der Rechtsprechung zitiert, gewährleistet ist. Eine feste Regel, wie oft z. B. Visiten durch den Chefarzt erfolgen sollten gibt es zwar nicht, aber aus unserer Sicht ist 1x pro Woche ggf. nicht ausreichend.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46324412