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  • 13.02.2019 · Nachricht · Leserforum

    GOÄ: Zuschläge zu ambulanten Operationen

    | Frage: „ Zu Nr. 1145 GOÄ darf man bei ambulanten OPs den Zuschlag 444 abrechnen. Zu Nr. 1146 existiert kein Zuschlag. Darf ich trotzdem die 445 ansetzen? Wurde der Zuschlag in der GOÄ vergessen und muss ich ihn deshalb trotzdem weglassen? Oder richten sich die Zuschläge nur nach dem Punktwert?“ |