12.11.2020 · Fachbeitrag · Leserforum
Niedrige Knappschaftsvergütung trotz Wahlarztvertrag?
| Frage: „Wenn Patienten über die Knappschaft stationär privat versichert sind, muss ich mich als liquidationsberechtigter Arzt dann an deren reduzierte Sätze und andere Begrenzungen halten? Hintergrund meiner Frage ist: Das Krankenhaus schließt einen „normalen“ wahlärztlichen Behandlungsvertrag mit den bei der Knappschaft versicherten Patienten ab. Ich liquidiere meine Leistungen im Rahmen der GOÄ. Ich persönlich habe aber weder mit der Knappschaft noch direkt mit dem Patienten einen Vertrag abgeschlossen. Bleibt es dann nicht mir überlassen, mit welchen Faktoren ich abrechne?“ |
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