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Nr. 276 GOÄ 1x/Tag ‒ auch ohne Patientenkontakt!
von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
| FRAGE: „Die Nr. 276 GOÄ ist je Behandlungstag einmal berechenbar. Gilt das auch, wenn der Patient mit der Zytostatikapumpe nach Hause geht? Darf die Ziffer dann tatsächlich je Tag berechnet werden, auch wenn der Patient eine durchgängige Laufzeit von 46 h hat und somit erst nach zwei Tagen zur Abnahme kommt? Ist hier wirklich „nur“ die Infusionsdauer des Zytostatikas je Tag ausschlaggebend, auch wenn der Patient nicht täglich in der Onkologie war?“ |
Antwort: Sie schreiben völlig richtig, dass Nr. 276 GOÄ (Dauertropfinfusion von Zytostatika, mehr als 6 Stunden) gemäß der allgemeinen Bestimmungen der GOÄ je Behandlungstag einmal berechnet werden kann („ Die Leistungen nach den Nrn. 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden“) . Die Abrechnung der Nr. 276 ist auch möglich, wenn der Patient mit angeschlossener Infusionspumpe nach Hause geht. Der Ansatz bezieht sich auch nach der einschlägigen Kommentierung auf den Kalendertag.
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Der Behandlungstag ist der Kalendertag. Die Formulierung „können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden“ lässt eindeutig erkennen, dass jede der genannten unterschiedlichen Infusionsleistungen (Nr. 270, Nr. 273‒278, Nr. 283, Nr. 286 sowie Nr. 287) je Kalendertag je einmal berechnungsfähig ist. Die Formulierung lautet „jeweils nur einmal“ und nicht etwa „nur einmal“. Daraus ist grammatikalisch und logisch zu schließen, dass jede der genannten Infusionsarten pro Berechnungstag einmal berechnungsfähig ist. Das Erfordernis einer zeitlichen Trennung der verschiedenen Leistungen geht alleine aus der Bestimmung nicht hervor. |
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