· Fachbeitrag · Leserforum
WHO-Check vor Anästhesie: Ist die Nr. 1 GOÄ berechnungsfähig?
| FRAGE: „Im Rahmen von Operationen fragen unsere Anästhesisten neben dem sog. WHO-Check den Patienten auch noch einmal z. B. nach Allergien oder anderen Besonderheiten. Dies führt regelmäßig zu ausführlicheren Gesprächen, für die wir dann auch die Nr. 1 GOÄ ansetzen. Private Kostenträger lehnen die Erstattung regelmäßig ab. Begründung: Der WHO-Check sei Teil der Anästhesieleistung. Wie sehen Sie das? “ |
Antwort: Im Prinzip ist eine Beratungsleistung vor einer Anästhesie abrechenbar. Allerdings muss es sich dabei um ein präanästhesiologisches Aufklärungsgespräch handeln. Zu dessen Inhalten können auch Besonderheiten gehören, die sich ggf. aus den Patientenangaben im ausgefüllten Anästhesie-/Aufklärungsbogen ergeben. Die Bezeichnung „WHO-Check“ in einer Rechnung sollte jedoch unbedingt vermieden werden. Die Abarbeitung von Checklisten ist keine berechnungsfähige Leistung. Ebenso wenig berechnungsfähig ist eine nochmalige Befragung z. B. unmittelbar vor der Anästhesie, denn sie dient lediglich der Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflicht.