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Wie ist die ICG-Bildgebung bei Laparoskopien abzurechnen?
| FRAGE: „Zur intraoperativen Gefäß- und Lymphdarstellung mit Laserlicht bei einer Laparoskopie nutzen wir die Indocyaningrün-Fluoreszenz-(ICG-)Bildgebung. Dabei wird zunächst ein spezielles Kontrastmittel intravenös injiziert. Mittels Spezialkamera und Laserlicht werden anschließend die Durchblutung des Darms oder pathologische Sentinel-Lymphknoten dargestellt. Welche GOÄ-Ziffer können wir dafür berechnen?“ |
Antwort: Für die ICG-Bildgebung sieht die GOÄ bereits im Abschnitt Augenheilkunde eine brauchbare Ziffer vor: Nr. 1249 (Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund ‒ einschließlich Aufnahmen und Applikation des Teststoffes). Diese Leistung sollte aus unserer Sicht auch für das intraoperative Verfahren der Gefäß- bzw. Lymphdarstellung analog berechnet werden. Da bereits in der ursprünglichen Leistungslegende enthalten, ist auch in analoger Anwendung die Applikation des Teststoffs Leistungsbestandteil.