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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Wie kann der Chefarzt die Ausstellung ärztlicher Bescheinigungen abrechnen?

    | Ein Leser hat der CB-Redaktion die nachfolgende Frage zur Abrechnung ärztlicher Bescheinigungen gestellt. Da die Frage von allgemeinem Interesse ist, haben wir unseren Experten, die Fachanwälte für Medizinrecht Dr. Christina Thissen und Dr. Tobias Scholl-Eickmann, um eine ausführliche Antwort gebeten. |

     

    FRAGE: „Seit zwanzig Jahren stelle ich für stationäre Patienten auf Wunsch Bescheinigungen über Krankenhaustagegeld und ärztliche Atteste für Reiserücktrittsversicherungen gegen Bezahlung aus. Die Geschäftsführung hat nun die Ärzte angewiesen, sämtliche ärztliche Bescheinigungen für einen stationären Aufenthalt kostenlos auszustellen. In Internetforen wird die Meinung vertreten, dass die kostenfreie Ausstellung gegen Berufsrecht verstößt. Kann mir die Abrechnung solcher Bescheinigungen dann überhaupt untersagt werden?“

     

    Antwort: Nach § 12 Abs. 1 der Musterberufsordnung, die sinngemäß in den einzelnen Kammerbezirken übernommen wurde, dürfen die Sätze der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschritten werden. Nur gegenüber Verwandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten darf das GOÄ-Honorar erlassen werden. Im Übrigen ist der Arzt im Anwendungsbereich der GOÄ berufsrechtlich verpflichtet, seine Leistungen abzurechnen.