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  • · Fachbeitrag · Neurologie

    Wie ist das Legen einer SCS-Sonde abzurechnen?

    | FRAGE : Kann man für das Legen einer SCS-Sonde zur epiduralen Rückenmarkstimulation (engl.: spinal cord stimulation, SCS) die GOÄ-Ziffer 2291 analog abrechnen oder gibt es eine andere Empfehlung? |

     

    Antwort: Für das Legen der Sonde ist die Nr. 2570 GOÄ berechnungsfähig (Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation des Rückenmarks ‒ gegebenenfalls einschließlich Implantation des Empfangsgeräts [4500 Punkte]). Die Implantation des Empfangsgeräts ist dabei nur fakultativer Leistungsbestandteil! Auch bei Implantation mehrerer Elektroden darf die Leistung nur einmal berechnet werden (Plural in der Leistungslegende). Der Zugangsweg über Weichteile und knöcherne Bestandteile der Wirbelsäule ist in der Leistung enthalten. Zusätzlich zur Nr. 2750 GOÄ sind ggf. folgende weitere GOÄ-Ziffern berechnungsfähig:

     

    • Die Einstellung des Stimulators ist mit Nr. 828 GOÄ analog je Elektrode berechnungsfähig.
    • Bei Neu- bzw. Umprogrammierungen ist Nr. 839 GOÄ analog für zusätzlich notwendige Teststimulationen je Elektrode zu berechnen.
    • Üblicherweise erfolgt nach der Testimplantation die Generatorimplantation erst in einer zweiten Sitzung. Die Generatorimplantation ist nach Nr. 3095 GOÄ analog berechnungsfähig.
    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 2 | ID 49871560