· Fachbeitrag · Neurologie/HNO
Einfache Koordinationsprüfungen nur nach Nr. 5 GOÄ
Für einfache Koordinationsprüfungen wie zum Beispiel den Tretversuch nach Unterberger, den Romberg’schen Versuch auf Standfestigkeit, Zeigefingerversuch oder eine Prüfung auf Gangabweichung ist nur die Nr. 5 GOÄ (Symptombezogene Untersuchung, 80 Punkte) zutreffend. Die um 11 Punkte besser bewertete Nr. 1412 GOÄ (Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts) ist eine Untersuchung mit relativ aufwendigen Methoden (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus) und kann dafür nicht berechnet werden.
Im Rahmen einer eingehenden neurologischen Untersuchung (Nr. 800 GOÄ) sind solche Untersuchungen subsumiert, also daneben nicht eigenständig berechenbar. Auch Nr. 714 GOÄ (Vojta-Diagnostik sowie Gleichgewichts- bzw. Statomotorikprüfung) kann für einfache Koordinationsprüfungen nicht berechnet werden - weder originär noch im Analogabgriff.