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    KP Kanzleiführung professionell

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    Neue Regularien durch Geldwäschegesetz und DS-GVO, verschärfter Wettbewerb um Mandanten und Mitarbeiter und allem voran die Digitalisierung: Erfolgreiche Kanzleiführung heißt heute vor allem, Wandel zu gestalten. Nehmen Sie die Herausforderungen an! KP Kanzleiführung professionell begleitet Ihre Kanzlei mit innovativen Ideen zu den zentralen Zukunftsthemen. Außerdem erhalten Sie direkt umsetzbare Praxistipps zu Berufsrecht, Gebühren, Haftung u. v. m.



    · Nachricht · Notfallmedizin

    Chest Pain Unit: Darf die Nr. 435 GOÄ berechnet werden?

    | FRAGE: „Darf eine Chest Pain Unit (CPU) mit der Nr. 435 GOÄ (Intensivstation) abgerechnet werden oder nur die entsprechenden Leistungen?“ |

     

    Antwort: Eine CPU dient in erster Linie der Diagnostik, um die Ursache eines Brustschmerzes zielgerichtet abzuklären. Es handelt sich im Grunde um eine spezielle Variante einer zentralen Notaufnahme. Erst danach schließt sich i. d. R. ‒ falls erforderlich ‒ eine Intensivtherapie oder ein invasiver Eingriff an. Deshalb können nach unserer Auffassung die in der CPU erbrachten Leistungen als Einzelleistungen abgerechnet werden. Eine Übersicht der in der CPU erbrachten Leistungen finden Sie im Update 2020 des Positionspapiers der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DKG), online unter iww.de/s4697 .

    Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 2 | ID 47269652

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