· Nachricht · Nuklearmedizin
Nr. 5420 GOÄ auch für ambulante Leistungen berechnungsfähig?
| FRAGE: „Bisher haben wir die Nr. 5420 GOÄ (Herz, Radionuklidventrikulographie in Ruhe) nur für Leistungen im stationären Bereich abgerechnet. Gibt es irgendwelche Bedenken, die Ziffer auch für ambulant erbrachte Leistungen abzurechnen?“ |
Antwort: Sofern die Leistung auch ambulant erbracht wird, spricht nichts gegen eine entsprechende Abrechnung. Schließt sich eine First-Pass-Radioventrikulographie an, ist lt. Kommentierung des Dt. Ärzteverlags zusätzlich Nr. 5473 GOÄ berechnungsfähig (gegatete Äquilibrium-Radionuklid-Angiographie): „Bei der Kombination einer First-Pass-Radioventrikulographie mit einer Radionuklidventrikulographie im Äquilibrium zusätzlich Leistung nach Nr. 5473 berechnungsfähig.“ Zusätzlich kann ggf. Nr. 355 GOÄ (Herzkatheter und Kontrastmittel) abgerechnet werden, fakultativ der Zuschlag Nr. 356 GOÄ.