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  • 29.09.2015 · Fachbeitrag · Orthopädie, Unfallchirurgie

    Untersuchung während der Narkose in Einzelfällen abrechenbar

    | Die Berechnung von Untersuchungen, die in Narkose des Patienten erfolgten, wird von Kostenträgern häufig abgelehnt. Ein typisches Beispiel ist die Untersuchung der (passiven) Beweglichkeit von Gelenken. Die Begründung des Kostenträgers lautet häufig lapidar „Nicht gesondert abrechnungsfähig, sofern diese im Zusammenhang mit einer operativen Hauptleistung berechnet wird.“ Oder: „Intraoperativ nicht erforderlich, denn die Untersuchung kann keine Ergebnisse liefern, die die Operationsindikation noch beeinflussen könnte.“ Solche Standardbegründungen sind aber keineswegs immer zutreffend. |