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  • · Fachbeitrag · Orthopädie/Neurochirurgie

    Einbringen einer Bandscheibenprothese nach Nr. 2287 GOÄ abzurechnen

    | Die BÄK hat für das Einbringen einer Bandscheibenprothese die folgende Abrechnungsempfehlung gegeben: „Das Einbringen einer, meist zervikalen oder lumbalen, Bandscheibenprothese ist nach Nr. 2287 GOÄ neben der zugrunde liegenden Hauptleistung (zum Beispiel der Nr. 2577 GOÄ) abzurechnen“ (siehe Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“). |

     

    In der Empfehlung fehlt unseres Erachtens der Zusatz „analog“ zu Nr. 2287, da diese nicht die Implantation einer Bandscheibenprothese beschreibt. Die Empfehlung differenziert nicht nach der Art der Prothese - Voll- oder Teilprothese.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 20 | ID 33768160