04.01.2016 · Fachbeitrag · Orthopädie/Unfallchirurgie
Intraartikuläre Injektion oder Gelenkpunktion?
| Für intraartikuläre Injektionen enthält die GOÄ die Nr. 255 (Injektion, intraartikulär oder perineural, 95 Punkte), für Gelenkpunktionen die Nrn. 300 ff. (z. B. Nr. 301: Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks, 160 Punkte). Da eine intraarterielle Injektion die Punktion des Gelenks voraussetzt, fragt sich, warum nicht die höher bewertete Nr. 301 GOÄ (oder bei anderen Gelenken eine der anderen Nrn. 300 ff.) berechnet werden kann? |
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