30.09.2013 · Fachbeitrag · Radiologie
Mehrfachberechnung von Nr. 351 GOÄ möglich
| Viele Kostenträger wollen die Berechenbarkeit der Nr. 351 GOÄ auf maximal zweimal je Sitzung beschränken. Sie berufen dabei sich auf den GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages. Die dortige Auffassung, dass bei der Untersuchung von mehr als zwei Halsschlagadern nur eine Faktorerhöhung, aber kein weiterer Ansatz von Nr. 351 GOÄ möglich sei, ist unseres Erachtens falsch. |
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