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  • 24.07.2013 · Fachbeitrag · Radiologie

    Nr. 5377 GOÄ kann mehrfach berechnet werden!

    | Das bereits im „Chefärzte Brief“ behandelte Thema der Mehrfach­be­rechenbarkeit von Nr. 5377 GOÄ (CT-Zuschlag computergesteuerte Analyse) müssen wir erneut aufgreifen. Einige private Kostenträger lehnen nämlich eine Mehrfachberechnung unter Berufung auf den GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlags („Brück“) oder den des Thieme-Verlags („Lang“) ab. Es heißt dort jeweils lapidar: „Je Sitzung nur einmal ­berechnungsfähig“ |