24.09.2021 · Fachbeitrag · Radiologie
PKV erkennt Berechnung für Auslagen für selbst hergestellte Radionuklide nicht an – was tun?
| Frage: „Im Rahmen radiologischer Leistungen wenden wir Radionuklide an, wie wir selbst hergestellt haben. Die mit der Herstellung verbundenen Kosten für die Synthese und die Qualitätskontrolle rechnen wir als Auslagen nach § 10 GOÄ ab. Regelmäßig verweigern Private Krankenversicherer (PKVen) die Erstattung, da kein Sachkostennachweis vorhanden sei (siehe Kasten). Wie können wir den Einsatz selbst hergestellter Radionuklide berechnen und welche Nachweise sind dafür erforderlich?“ |
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