29.09.2015 · Fachbeitrag · Radiologie/Nuklearmedizin
Höchstwertregelung für MRT der Wirbelsäule in einer Sitzung nicht anwendbar
| In der Leistungslegende zur Nr. 5705 GOÄ heißt es „MRT im Bereich der Wirbelsäule“. Damit ist die Untersuchung auf die Gesamtheit der Wirbelsäule bezogen, nicht auf einzelne Abschnitte. Wenn zu demselben Termin (in derselben „Sitzung“) verschiedene Abschnitte der Wirbelsäule jeweils getrennt untersucht werden, wird häufig der Höchstwert nach Nr. 5735 GOÄ berechnet. Sachlich erscheint dies völlig plausibel, denn schließlich wurden ja mehrere MRT durchgeführt. Regelmäßig wird dies jedoch von Kostenträgern moniert – leider zu Recht. |
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