27.06.2017 · Fachbeitrag · Röntgen/MRT
Was ist für den „Positionswechsel“ nach Nr. 5732 GOÄ verlangt?
| Ein Leser fragte, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Nr. 5732 GOÄ (Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 5700 bis 5730 für Positionswechsel [und/oder Spulenwechsel]) abzurechnen. |
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