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Schrittmacheraggregat beim ambulanten Privatpatienten: Wie sind die Sachkosten zu berechnen?
| FRAGE : „In unserer Abteilung versorgen wir Patienten u. a. auch mit Herzschrittmachern. Die Herzschrittmacheraggregate werden bei uns auf Konsignationslager gelegt und bei Bedarf implantiert. Bei ambulant behandelten Kassenpatienten werden die Sachkosten für das Aggregat über die ambulante OP abgerechnet, denn bei ihnen kann das Material ja gesondert angegeben werden. Wie aber sind die Sachkosten für das Aggregat bei ambulanten Privatpatienten zu berechnen? Erhält der Patient die Rechnung direkt vom Hersteller?“ |
Antwort: Ein Konsignationslager ist ein Warenlager eines Lieferanten. Die dort gelagerte Ware ist so lange im Eigentum des Lieferanten, bis sie vom Verwender aus dem Lager entnommen wird. Bei der Schrittmacherimplantation ist das der Fall. Üblicherweise berechnet der Hersteller die Sachkosten zunächst an Sie als Verwender. Sie wiederum müssen die Kosten für das Aggregat an den Patienten als Auslagen gem. § 10 GOÄ weiterberechnen und entsprechend auf der Arztrechnung ausweisen.