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Wie ist nach GOÄ eine kontinuierliche Medikamentengabe über einen Perfusor abzurechnen?
| FRAGE: „Einem privat versicherten Patienten haben wir kontinuierlich über eine Dosierpumpe (Perfusor) durch einen parenteralen Zugang ein Medikament verabreicht. Wie können wir das abrechnen?“ |
Antwort: Auch bei der Medikamentengabe mittels Perfusor handelt es sich um eine Infusion. Üblicherweise erfolgt die Medikamentengabe über eine längere Laufzeit, sodass hier Nr. 274 GOÄ (Dauertropfinfusion, i. v. mehr als 6 Stunden) abgerechnet werden kann.
Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 2 | ID 49660524