· Fachbeitrag · Sonderregelungen COVID-19
BG-Abrechnung: COVID-19-Pauschale für D-Ärzte bis zum 31.12.2020 verlängert
| Die derzeit geltenden Regelungen für die Berechnung einer Pauschale für die Mehraufwendungen zum Infektionsschutz (bislang befristet bis zum 30.09.2020) wurden auf den 31.12.2020 verlängert! |
Für jeden Behandlungstag wird zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von vier Euro erstattet.
- Die Pauschale gilt rückwirkend ab 16.03.2020.
- Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.
- Eine besondere Gebührenziffer für die Pauschale gibt es nicht.
- Die Regelung gilt nun befristet bis zum 31.12.2020!
PRAXISTIPP | Die Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte, die BG-Fälle behandeln! |
Sofern höhere Kosten für Mundschutz, Einmalkittel etc. entstanden sind, so gilt dennoch, dass auch diese (allein) mit der Kostenpauschale in Höhe von vier Euro abgegolten sind!
Quelle: Seite 1 | ID 46895092