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  • · Fachbeitrag · Urologie

    Erhöhter Steigerungsfaktor für UC mit flexiblem Instrument

    | Die BÄK hat für die Zystourethroskopie mit einem flexiblen Instrument die Abrechnungsempfehlung mit der Nr. 1787 GOÄ unabhängig davon gegeben, ob ein starres oder flexibles Instrument verwendet wird. Den höheren Kosten der Verwendung eines flexiblen Instruments könnte durch die Wahl eines höheren Multiplikators (bis 3,5-fach) entsprochen werden (Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“). |

     

    Der Beschluss der BÄK entspricht der bereits im CB Nr. 4/2003 vertretenen Auffassung. Auch wenn man es sich sicherlich anders wünschen würde: Schon damals - und erst recht nach jüngerer Rechtsprechung des BGH zum Zielleistungsprinzip in der GOÄ - waren andere Abrechnungsverfahren nicht GOÄ-konform und werden nach der BÄK-Veröffentlichung auch wohl kaum mehr akzeptiert. Das gilt zum Beispiel für die Analogabrechnung mit gastroenterologischen Endoskopieziffern.

     

    Unabhängig davon gilt aber weiterhin die Empfehlung, bei der Verwendung eines digitalen Videoendoskops den Zuschlag nach Nr. 5298 GOÄ (25 Prozent des Einfachsatzes der jeweiligen Endoskopieziffer, hier der Nr. 1787 GOÄ) zu berechnen.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 20 | ID 33767950