· Nachricht · UV-GOÄ
Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung zum 01.07.2021
| Zum 01.07.2021 wurde die UV-GOÄ aktualisiert (online unter iww.de/s5182 ). Durchgangsärzte (D-Ärzte) können zwei neue Gebührenpositionen abrechnen. Zudem hat die Ständige Gebührenkommisssion die Nr. 379 UV-GOÄ angepasst. |
Seit dem 01.07.2021 können D-Ärzte über die gesetzliche Unfallversicherung zwei neue Leistungen abrechnen:
- Falls der D-Arzt anderweitig erstellte Schnitt- oder Röntgenbilder beurteilen muss, kann er dafür die Nr. 35 UV-GOÄ berechnen (Beurteilung und Bewertung von Schnittbildern und/oder Röntgenbildern durch den D-Arzt bei einem Durchgangsarztwechsel“). Die Gebühr beträgt 12,07 Euro
- Falls der Befund des D-Arztes vom Befund des Radiologen abweicht, ist die Nr. 36 UV-GOÄ berechnungsfähig (Beurteilung und Bewertung von Schnittbildern des hinzugezogenen Radiologen durch den D-Arzt). Die Gebühr beträgt ebenfalls 12,07 Euro.
Die Nr. 379 UV-GOÄ (Testung mit patienteneigenen Substanzen nach vorheriger Beauftragung durch den Unfallversicherungsträger) wurde um zwei Zusatzleistungen ergänzt. Bisher war die Vorbereitung der Testung mit der Nr. 379 UV-GOÄ abgegolten. Nun sind zwei Zusatzleistungen abrechenbar:
- Nr. 379a UV-GOÄ (Vorbereitung der Testsubstanz ohne spezifische Aufbereitung); Gebühr 5,60 Euro)
- Nr. 379b UV-GOÄ (Vorbereitung der Testsubstanz mit spezifischer Aufbereitung); 11,20 Euro)
Quelle: ID 47525422