· Nachricht · Zuschläge
PKV lehnt Zuschlag Nr. 5733 GOÄ für die Verwendung eines komplexen OP-Roboters ab ‒ zu Recht?
beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
| FRAGE: „Eine private Krankenversicherung (PKV) lehnt die Berechnung der Ziffer 5733 GOÄ analog für die Anwendung eines komplexen OP-Roboters mit der Begründung ab, die Ziffer 5733 könne nur als Zuschlag zu den Ziffern 5700 und 5735 berechnet werden. Dies müsse dann auch für die Analogziffer gelten. Als Hauptleistungen wurden Ziffern 677 und 3011 abgerechnet. Hat die Versicherung Recht?“ |
Antwort: Leider werden Sie den Zuschlag nicht berechnen können. Denn die Begründung der Versicherung ist nur schwer argumentativ zu widerlegen.
Abrechnung der Nr. 5733 GOÄ scheiterte schon früher
Bereits in der Vergangenheit sind Versuche gescheitert „Zuschläge“ bei robotergestützten Operationen (z. B. Da Vinci) analog abzurechnen. Dies hat in mehreren Fällen zu Honorarrückforderungen von Versicherungen geführt.
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