· Nachricht · Aktueller Beschluss
Psychisch schwer kranke Erwachsene: G-BA erleichtert Übergang von stationär zu ambulant
| Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen sollen künftig schnellere und bedarfsgerechtere Hilfe erhalten: Am 02.09.2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zur koordinierten und strukturierten Versorgung von schwer psychisch kranken Erwachsenen (KSV-Psych-RL) beschlossen (online unter iww.de/s5325 ) Regionale Netzwerke sollen die Patienten berufsgruppenübergreifend versorgen. Auch Krankenhäuser sollen die Netzwerke im Rahmen des Entlassmanagements nutzen können. Die Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
Umfang der Netzwerke und Erstkontakt
Die Richtlinie sieht vor, dass sich mindestens zehn Akteure unterschiedlicher Fachrichtungen zu einem regionalen Netzwerk zusammenschließen. Die Netzwerke sollen fachärztliche, psychotherapeutische, ergo- und soziotherapeutische sowie psychosomatische und psychosoziale Hilfen sowie sozialpsychiatrische Unterstützung anbieten können. Der Patient nimmt zuerst Kontakt mit einem Facharzt oder einem Psychotherapeuten auf. Alternativ kann der Erstkontakt auch über einen sozialpsychiatrischen Dienst oder eine ermächtigte Einrichtung erfolgen. Darüber hinaus können auch Krankenhäuser den Kontakt im Rahmen ihres Entlassmanagements herstellen.
Weitere Patientenführung und Verantwortlichkeiten
Innerhalb von sieben Tagen erhält der Patient einen Termin zur Eingangssprechstunde. Dort wird zunächst der Behandlungsbedarf ermittelt. Ist eine Komplexbehandlung erforderlich, erfolgt innerhalb weiterer sieben Tage die Differenzialdiagnostik und die Behandlung wird zeitnah begonnen. Für die Behandlung verantwortlich sind
- ein Bezugsarzt/Bezugstherapeut, der für den Gesamtbehandlungsplan verantwortlich ist und
- ein (nicht ärztlicher) Koordinator, der die Angebote und Termine der einzelnen Fachrichtungen abstimmt und dem Patienten hilft, diese wahrzunehmen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet damit, dass die ersten regionalen Netzwerke frühestens Mitte 2022 mit ihrer Arbeit beginnen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Eine vergleichbare Richtlinie für Kinder und Jugendliche ist noch in Vorbereitung.
MERKE | Schwer psychisch Erkrankte sind zz. trotz bestehender Hilfsangebote schwer zu erreichen, da sie ihren Lebensalltag z. T. nicht mehr allein bewältigen können. Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hatte dem G-BA u. a. aufgegeben, den Behandlungsbedarf für betroffene Patienten zu konkretisieren und den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung zu erleichtern (vgl. Interview zum „Hamburger Modell“ im CB 07/2021, Seite 18 ff.) Daher sollte der G-BA Regelungen für die bedarfsgerechte Versorgung von Patienten mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf nach § 92 Abs. 6b Sozialgesetzbuch (SGB) V per Richtlinie definieren. |