· Fachbeitrag · Aktuelles Urteil
Aufklärungsgespräch mit Flüchtlingen: Gericht stellt hohe Anforderungen an Klinikärzte
von Dr. Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Die jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründe eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 09.12.2015 zeigen: Der Klinikarzt muss eine Reihe von Punkten für eine rechtssichere Aufklärung beachten, wenn Familienangehörige oder andere nicht-professionelle Übersetzer am Werk sind (Az. 5 U 184/14, Abruf-Nr. 188951 ). Die Grundsätze der Entscheidung sollte der Chefarzt nicht nur bei der Behandlung von Flüchtlingen, sondern generell beim Umgang mit nicht Deutsch sprechenden Patienten beherzigen. |
Der Fall
Das OLG Köln hatte einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem es um die operative Implantierung einer Hüft-Endoprothese ging. Unstreitig konnte der aus der Türkei stammende Patient kaum Deutsch sprechen. Ohne die Hilfe eines Übersetzers war er nicht in der Lage, dem präoperativen Aufklärungsgespräch zu folgen. Infolge der OP kam es zu einer Ischiadikusparese. Daher war eine Revisions-OP zur Ausräumung eines Hämatoms erforderlich.
Der Patient rügte neben Behandlungsfehlern auch eine mangelhafte Aufklärung: Da seine beim Gespräch anwesende Ehefrau nur bruchstückhaft Deutsch spreche, habe ein Dolmetscher hinzugezogen werden müssen. Zudem sei die Aufklärung inhaltlich unzureichend gewesen.
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