18.10.2019 · Fachbeitrag · Ambulante Versorgung
Großer Überweiserkreis bei ermächtigtem Chefarzt: Gericht stellt Kindeswohl über KV-Interessen
| Im Rahmen sog. „Facharztfilter“ (Überweisungsvorbehalte) bei Ermächtigungen kommt den Zulassungsgremien bei der Festlegung des Kreises der überweisungsberechtigten Ärzte ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Die in diesem Zusammenhang angestellten Überlegungen müssen im Bescheid aber deutlich werden (Landessozialgericht [LSG] Bayern, Beschluss vom 14.02.2019, Az. L 12 KA 74/18 B ER). |
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