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  • · Fachbeitrag · Arbeitslohn

    Wann sind Gelder für Wissenschaftspreise zu versteuern?

    | Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 21.11.2024, Az. VI R 12/22 ). Das Urteil ist auch für alle (Chef-)Ärzte relevant, die wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen. |

     

    Der Kläger veröffentlichte zwischen 2006 und 2016 acht Publikationen im Rahmen seiner Habilitation, die ihm 2016 von der Universität A anerkannt wurde, nachdem er bereits 2014 zum Professor an der Hochschule S berufen worden war. 2018 erhielt er für seine Habilitation einen dotierten Forschungspreis vom Y-Institut, den das Finanzamt als Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit einstufte. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg). Der BFH sah in dem Preisgeld keine steuerbare Einnahme.

     

    • Darum sah der BFH in dem Preisgeld keine steuerbare Einnahme
    • In dem Preisgeld sei keine durch das Dienstverhältnis veranlasste Zuwendung zu sehen. Mit dem Wissenschaftspreis werde vielmehr die zuvor erbrachte wissenschaftliche Tätigkeit des Klägers gewürdigt und ausgezeichnet.

     

    • Ebenso wenig sei das Preisgeld den Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit des Klägers zuzuordnen; denn der Kläger wurde nicht für seine (unternehmerische) Lehr- und Beratungstätigkeit, sondern für seine Habilitationsschriften ausgezeichnet.

     

    • Das Preisgeld falle auch nicht als Einnahme aus sonstigen Leistungen unter § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz, da es kein leistungsbezogenes Entgelt für die Habilitationsschriften darstellt, sondern aus gesellschaftspolitischen Zwecken (Wissenschaftsförderung) verliehen wurde.
     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2025 | Seite 1 | ID 50357984