28.04.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
BAG: Beschäftigungsanspruch bleibt auch bei fehlender Eignung zum Schichtdienst bestehen
| Dieses Urteil betrifft auch den Chefarzt: Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten kann, ist deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf (Weiter-)Beschäftigung und Entlohnung, darf aber nicht für Nachtschichten eingeteilt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgerichts (BAG) in seinem Urteil vom 9. April 2014 (Az. 10 AZR 637/13, Abruf-Nr. 141172 ). |
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