· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigungen - was sollte der Chefarzt darüber wissen?
von RA Karsten Kienitz, Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münster, www.curacon-recht.de
| In den letzten Jahren hat der Anteil von Ärztinnen an deutschen Kliniken stetig zugenommen. Dieser Trend wird sich angesichts der inzwischen überwiegend weiblichen Medizinstudenten künftig fortsetzen. Allein aus diesem Grund werden sich Chefärzte künftig noch stärker als heute mit dem Wunsch auf Teilzeitbeschäftigung auseinandersetzen müssen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen enthält der Beitrag wichtige Hinweise. |
Teilzeitarbeit: Aufgabenbereich des Chefarztes betroffen
Das erweiterte Angebot von Teilzeitbeschäftigungen wird in Zukunft eine der größten Herausforderungen bei der Organisation des Klinikablaufs sein. Auch wenn die konkrete arbeitsvertragliche Ausgestaltung oftmals bei der Personalabteilung liegt, trifft dies den Aufgabenbereich der Chefärzte in erheblichem Umfang. Daher sollte jeder Chefarzt zumindest den groben rechtlichen Rahmen für Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung kennen.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Gesetze in diesem Bereich: das Teilzeit- und Befristungsgesetz und das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Ein besonderes Augenmerk gilt hier den formalen Anforderungen, da ein Verstoß gegen diese zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung führen kann.
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