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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Diese Folgen hat eine Insolvenz des Krankenhausträgers für Chefärzte

    von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum, klostermann-rae.de

    | Die wachsende Zahl der Insolvenzverfahren von Krankenhäusern verunsichert viele Beschäftigte ‒ auch Chefärzte. Eine aktuelle Leserfrage an die CB-Redaktion ist Anlass, sich in Form eines Beitrags mit folgenden Fragen zu befassen: Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Wie wirkt sich eine Insolvenz auf die (variable) Vergütung des Chefarztes aus? Haben Chefärzte ein Zurückbehaltungsrecht? Und was geschieht mit den Vergütungsansprüchen des Chefarztes, wenn das insolvente Krankenhaus aufgekauft wird? |

    Die Inflation ist im Fallpauschalensystem nicht eingepreist

    Im September 2023 erklärte der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Ingo Morell, dem WDR, in NRW habe es in 2023 bereits acht Klinikinsolvenzen gegeben. Bundesweit seien es in diesem Jahr bereits 40 Insolvenzverfahren ‒ mit steigender Tendenz (online unter iww.de/s8845).

     

    Als eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung kann die Vergütung für stationäre Krankenhausleistungen nach den DRG-Fallpauschalen angesehen werden. Diese ist leistungsbezogen und richtet sich hauptsächlich nach Diagnose, Operation und Schweregrad der Erkrankung. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kalkuliert die Bewertungsrelationen jährlich anhand der von den Referenzkrankenhäusern mittels einer Kostenstellenrechnung mitgeteilten Daten (CB 06/2017, Seite 12 ff. und CB 08/2017, Seite 6 ff.) Die aktuelle Inflation sowie die erheblich gestiegenen Personalkosten infolge der deswegen verhandelten Tarifabschlüsse sind naturgemäß im aktuellen Fallpauschalenkatalog nicht abgebildet.